Unbezahlbar engagiert
Antrag zum Ehrenamtsbudget des Landkreises Görlitz 2026
Wer darf Anträge stellen?
- ehrenamtlich engagierten Privatpersonen
- ehrenamtlichen Bürgerinitiativen
- Vereinen
Was sind Mehrfachanträge?
Grundsätzlich gilt: Mehrfachanträge sind nicht zulässig.
Wenn mehrere Anträge eingereicht werden, wird nur der zuerst eingegangene Antrag bearbeitet. Als Mehrfachanträge gelten insbesondere Anträge mit folgenden Überschneidungen:
- derselbe Antragsteller (Vorname und Nachname)
- derselbe Verein
- dasselbe Vorhaben bzw. Projekt
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antragsteller hat seinen Sitz bzw. Wohnort im Landkreis Görlitz.
- Das ehrenamtliche Engagement ist im Zweck des Vereins bzw. der Initiative klar erkennbar.
- Das geplante Vorhaben ist nachvollziehbar und plausibel beschrieben.
- Es ist eindeutig dargestellt, wofür die beantragten Mittel konkret verwendet werden sollen.
- Das Vorhaben ist im laufenden Jahr realistisch umsetzbar.
- Das Vorhaben dient dem Allgemeinwohl im Landkreis Görlitz.
Hinweis für Privatpersonen
- Anträge von Privatpersonen, die für ihr eigenes Engagement eine Aufwandsentschädigung beantragen, werden nicht bearbeitet.
Am Freitag, dem 27. März 2026 finden Sie hier ab 15 Uhr das Antragsformular.