Unbezahlbar engagiert

Antrag zum Ehrenamtsbudget des Landkreises Görlitz 2026

Wer darf Anträge stellen?

  • ehrenamtlich engagierten Privatpersonen
  • ehrenamtlichen Bürgerinitiativen
  • Vereinen

Was sind Mehrfachanträge?

Grundsätzlich gilt: Mehrfachanträge sind nicht zulässig.
Wenn mehrere Anträge eingereicht werden, wird nur der zuerst eingegangene Antrag bearbeitet. Als Mehrfachanträge gelten insbesondere Anträge mit folgenden Überschneidungen:

  • derselbe Antragsteller (Vorname und Nachname)
  • derselbe Verein
  • dasselbe Vorhaben bzw. Projekt

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Antragsteller hat seinen Sitz bzw. Wohnort im Landkreis Görlitz.
  • Das ehrenamtliche Engagement ist im Zweck des Vereins bzw. der Initiative klar erkennbar.
  • Das geplante Vorhaben ist nachvollziehbar und plausibel beschrieben.
  • Es ist eindeutig dargestellt, wofür die beantragten Mittel konkret verwendet werden sollen.
  • Das Vorhaben ist im laufenden Jahr realistisch umsetzbar.
  • Das Vorhaben dient dem Allgemeinwohl im Landkreis Görlitz.

Hinweis für Privatpersonen

  • Anträge von Privatpersonen, die für ihr eigenes Engagement eine Aufwandsentschädigung beantragen, werden nicht bearbeitet.

Am Freitag, dem 27. März 2026 finden Sie hier ab 15 Uhr das Antragsformular.