Ehrenamtsbudget 2025

Informationen zur Antragstellung

56.000 Euro für ehrenamtliche Akteure

Der Freistaat Sachsen unterstützt alle ehrenamtlichen Akteure im Landkreis Görlitz bei ihrer Arbeit für das Gemeinwohl. 56.000 Euro stehen für eine direkte Vergabe im Herbst 2025 zur Verfügung. Antragsteller können ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen, Initiativen oder Vereine sein. Es können Unterstützungsleistungen in Höhe von 200 Euro und 500 Euro beantragt werden.

Das Vergabeverfahren

Die grundlegenden Kriterien für die Bewertung sind:

  • Kommt der Antragsteller aus dem Landkreis Görlitz?
  • Ist das Ehrenamt im Zweck des Vereins bzw. der Initiative deutlich erkennbar?
  • Wurde das Vorhaben plausibel dargestellt?
  • Ist eindeutig erkennbar, wofür das beantragte Geld konkret eingesetzt werden soll?
  • Ist das Vorhaben in diesem Jahr auch tatsächlich realisierbar?
  • Kommt das Vorhaben dem Allgemeinwohl zugute?

Qualität statt Schnelligkeit

Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es in diesem Jahr eine Änderung im Vergabeverfahren. Die Anträge werden nicht mehr in der Reihenfolge des Eingangs bewertet und bewilligt. Die inhaltliche Qualität der Vorhaben und Projekte steht im Vordergrund. Anhand der eingereichten Beschreibung des Vorhabens wird ein Ranking aller Anträge erstellt. Maßgeblich für die Platzierung sind der gesellschaftliche Mehrwert, Beispielcharakter, Innovationsgeist und Strahlkraft des Vorhabens sowie der Bezug zum Ehrenamt. Die Auszahlung der Unterstützungsleistung erfolgt dann entsprechend der Rangliste, solange Mittel im Ehrenamtsbudget verfügbar sind.

Alle Antragsteller sollten darauf achten, ihre Vorhaben präzise und plausibel zu beschreiben. Nur so kann die Jury die Idee nachvollziehen und fair bewerten. Das Ehrenamtsbudget 2025 ist eine Chance, großartige Ideen sichtbar zu machen und finanzielle Unterstützung für konkrete Maßnahmen zu erhalten, die das Miteinander im Landkreis stärken.

Bewertung der 200 Euro-Anträge
Die Bewertung der 200 Euro-Anträge wird durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Landkreisverwaltung und der ENO vorgenommen. Sie vergeben unabhängig voneinander ihre Punkte für die Anträge.

Für jeden Antrag können 1 bis 5 Punkte vergeben werden.

Bedeutung der Punktzahl

5 Punkte:
Außergewöhnlich: das Vorhaben hebt sich in besonderem Maß von den anderen Anträgen ab, das Vorhaben hat Beispielcharakter, Innovationsgeist und Strahlkraft nach außen.

4 Punkte:
Sehr gut: Der Antrag erfüllt alle Kriterien, er zeugt von einer engagierten und kontinuierlichen ehrenamtlichen Arbeit, das Vorhaben ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Ort oder im Verein

3 Punkte:
Durchschnittlich: der Antrag erfüllt alle Kriterien, die kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit zum Gemeinwohl ist gut erkennbar, mit dem Ehrenamtsbudget sollen reguläre Abläufe unterstützt werden, besondere Impulse werden mit dem Vorhaben jedoch nicht gesetzt

2 Punkte:
Ausreichend: Der Antrag erfüllt die Kriterien, das Vorhaben hebt sich in keiner Weise besonders hervor, eine kontinuierliche engagierte ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht unbedingt erkennbar, die beantragte Unterstützung wird dennoch gewährt.

1 Punkt:
Ablehnung: der Antrag erfüllt die vorgegebenen Kriterien nicht, eine finanzielle Unterstützung wird nicht bewilligt

Aus den einzeln vergebenen Punkten wird der Durchschnittswert ermittelt. Liegt der Wert unter 2,0 erfolgt die sofortige Ablehnung des Antrages. Aus allen Anträgen mit einem Bewertungsdurchschnitt über 2,0 wird ein Ranking erstellt. Die Auszahlung der Unterstützungsleistung erfolgt entsprechend dieses Rankings, beginnend bei den Anträgen mit der höchsten durchschnittlichen Punktzahl und endend, wenn das verfügbare Budget aufgebraucht ist.

Bewertung der 500 Euro-Anträge
Die 500-Euro-Anträge werden durch eine Jury online bewertet. Wöchentlich werden ca. 25-30 Anträge zur Abstimmung gestellt. Für jeden Antrag kann das Jury-Mitglied entscheiden, ob die beantragten 500 Euro gerechtfertigt sind oder ob eine Herabsetzung auf 200 Euro für das geschilderte Vorhaben ausreichend sind. Auch eine Ablehnung des Antrages ist möglich. Jedes Jury-Mitglied nimmt die Bewertung unabhängig von den anderen Juroren vor. Für jeden Antrag wird aus der Anzahl der Stimmen, die für Ablehnung, Herabstufung auf 200 Euro oder Bestätigung der 500 Euro abgegeben wurden, ein Punktwert ermittelt. Die Auszahlung der Unterstützungsleistungen ergibt sich aus dem Ranking dieser Punktwerte, beginnend bei den Anträgen mit der höchsten Bewertung und endend, wenn das Budget aufgebraucht ist. 

Wie viele Anträge können gestellt werden?
Jeder Verein bzw. jede Privatperson kann in diesem Jahr nur einen Antrag stellen. Mehrfachanträge sind nicht zulässig. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird nur der erste Antrag bearbeitet. Als Mehrfachanträge gelten Anträge, die beim Vereinsnamen, beim Namen des Antragstellers oder bei dem zu unterstützenden Vorhaben Dopplungen mit anderen Anträgen aufweisen.

Welche Kontoverbindung ist anzugeben?
Hier gibt es keine Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung von Vereinskonten oder kommunalen Konten eine Zuordnung des Zahlungseinganges schwierig sein kann. Bitte geben Sie daher im Antrag einen eindeutigen Verwendungszweck an, damit der von uns überwiesene Betrag Sie auch erreicht. Geben Sie ein Privatkonto an, sollten Sie darauf achten, dass der Kontoinhaber kein SGB-II-Hilfeempfänger ist. Der von uns überwiesene Betrag würde dann als Einkommen angerechnet werden und stünde nicht als zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

 

Für die Antragstellung werden im Online-Formular folgende Pflichtangaben benötigt

Angaben zum Antragsteller

→ Name des Vereins bzw. der Bürgerinitiative und Vor- und Nachname des Antragstellers
→ Adresse des Antragstellers bzw. des Vereins
→ Kontaktdaten (
E-Mail und Telefon) für Nachfragen und Informationen
→ Kontonummer (IBAN)

Angaben zum Ehrenamt und zum Vorhaben

→ Die Antragsteller werden gebeten, kurz die Zielstellung Ihres Vereines bzw. Ihrer Initiative zu beschreiben. Daraus sollte klar hervorgehen, dass es sich um ehrenamtliches Engagement handelt.
→ Es ist anzugeben, welches Vorhaben mit dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden soll und wofür das Geld konkret benötigt wird. 
→ Für das beschriebene Vorhaben ist anzugeben, welche geschätzten Kosten damit verbunden sind.
→ Und natürlich ist auch auszuwählen, ob eine Zuwendung in Höhe von 200 Euro oder 500 Euro beantragt wird. 

(Freischaltung erst am Freitag, dem 26.09.2024, um 15.00 Uhr)