Ob als Trainer im Sportverein, beim gemeinsamen Frühjahrsputz im Kindergarten, bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Kirchenvorstand oder zum Vorlesen der Zeitung bei der hochbetagten Nachbarin – bürgerschaftliches Engagement ist bunt und eine wichtige Säule des Unbezahlbarlandes.
Der Freistaat Sachsen unterstützt alle ehrenamtlichen Akteure im Landkreis Görlitz bei ihrer Arbeit für das Gemeinwohl mit einer direkten Zuwendung in einer Gesamthöhe von 160.000 Euro.
Und so funktioniert es:
Es können Unterstützungsleistungen in Höhe von 200 Euro und 500 Euro beantragt werden. Über die Vergabe der 500 Euro Beträge entscheidet eine Jury, die Ihr Anliegen bewertet. Im Ergebnis kann eine Bewilligung der beantragten 500 Euro oder eine Abstufung auf 200 Euro erfolgen. Die Jury setzt sich zusammen aus fünf Personen aus dem Vereinsleben des Landkreises Görlitz, einem Medienvertreter sowie aus fünf Vertretern der Landkreisverwaltung. Die Juroren bewerten alle Anträge unabhängig voneinander per online-Voting. Ist aus den Anträgen nicht eindeutig ersichtlich, in welcher Weise das zu unterstützende Vorhaben dem Gemeinwohl im Landkreis Görlitz zugutekommt, kann eine Ablehnung erfolgen.
Alle Anträge werden entsprechend Ihrer Eingangszeit geprüft, bearbeitet und bewilligt bis das verfügbare Budget für das Jahr 2022 aufgebraucht ist. Die Bearbeitungszeit der 200 Euro Anträge und der 500 Euro Anträge kann bis zu sechs Wochen dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld. Bei Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie per Post einen symbolischen Scheck. Sollte Ihr Antrag nicht mehr bearbeitet werden können, weil das verfügbare Budget aufgebraucht ist oder sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, weil die Vergabekriterien nicht erfüllt sind, erhalten Sie von uns eine Information per Mail.
Sollten Sie bis zum 14. November 2022 keinen Scheck und keine Information von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns unter: ehrenamt@unbezahlbar.land
Wie bekommen Sie das Geld?
Nach Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie einen symbolischen Scheck über 200 Euro bzw. 500 Euro zugesandt. Wir bitten Sie um ein Foto, dass den Scheck zusammen mit seinen freudigen Empfängern zeigt. Nachdem wir dieses zur Veröffentlichung geeignete Foto erhalten haben, wird der Betrag an Sie überwiesen.
Wie viele Anträge können gestellt werden?
Jeder Verein bzw. jede Privatperson kann in diesem Jahr nur einen Antrag stellen. Mehrfachanträge sind nicht zulässig. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird nur der erste Antrag bearbeitet. Als Mehrfachanträge gelten Anträge, die beim Vereinsnamen, beim Namen des Antragstellers oder bei der Kontonummer Dopplungen mit anderen Anträgen aufweisen.
Welche Kontoverbindung ist anzugeben?
Hier gibt es keine Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung von Vereinskonten oder kommunalen Konten eine Zuordnung des Zahlungseinganges schwierig sein kann. Bitte geben Sie daher im Antrag einen eindeutigen Verwendungszweck an, damit der von uns überwiesene Betrag Sie auch erreicht.
Geben Sie ein Privatkonto an, sollten Sie darauf achten, dass der Kontoinhaber kein SGB-II-Hilfeempfänger ist. Der von uns überwiesene Betrag würde dann als Einkommen angerechnet werden und nicht als zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Liebe ehrenamtliche Akteure. Leider mussten wir das Portal zur Antragstellung bereits wieder schließen. Über 500 Anträge sind eingegangen, damit ist das verfügbare Budget für das Jahr 2022 nun ausgeschöpft. Vielen Dank für Ihr Verständnis.